Glossar gängiger Begriffe zum Thema Barrierefreiheit und Webdesign

Glossar - Häufige Fragen zur Barrierefreiheit und Webdesign

Glossar - Häufige Fragen zur Barrierefreiheit und Webdesign

Barrierefreie Website erstellen

Dieses Glossar erklärt zentrale Begriffe zu Webdesign und Barrierefreiheit auf verständliche Weise. Es richtet sich an Kunden, die mehr über die Gestaltung moderner, nutzerfreundlicher und inklusiver Websites erfahren möchten. Von wichtigen Standards wie WCAG bis zu Konzepten wie responsive Design bieten wir Ihnen als Ihre Webdesigner eine klare Orientierung, um die Qualität und Zugänglichkeit Ihrer digitalen Präsenz zu verstehen.

    • B2C (Business-to-Consumer)
    • B2C: Abkürzung für Business-to-Consumer; Geschäftsmodell, bei dem Unternehmen Produkte oder Dienstleistungen direkt an Endverbraucher verkaufen. Beispiele: Onlineshops, Einzelhandel, Streaming-Dienste. Relevanz

    • Barrierefreiheit
    • Gestaltung von Websites, die für alle Nutzer zugänglich sind.

    • Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)
    • Deutsches Gesetz, ab Juni 2025 gültig. Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) ist ein deutsches Gesetz, das die Barrierefreiheit von bestimmten Produkten und

    • Basislinie
    • Technologien, die von Benutzeroberflächen unterstützt werden sollen.

    • Blinken
    • Visuelles Ein-/Ausschalten, das Anfälle auslösen kann.

    • Bookmarklets
    • Kleine Skripte in der Lesezeichenleiste zur Barrierefreiheitsprüfung.

    • Breadcrumbs
    • Navigationshilfe, die die Position in der Website-Hierarchie anzeigt.

    • Browser-Cache
    • Speicherung von Webdaten im Browser zur schnelleren Ladezeit.

    • Button Labels
    • Beschreibende Beschriftungen für Buttons, essenziell für Screenreader.